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Antrag auf Verlängerung der Spendenbegünstigung für gemeinnützige Organisationen

Für die Spendenbegünstigung von Organisationen (u.a. Vereinen) sind formelle Voraussetzungen zu erfüllen. Darüber hinaus ist eine bereits bestehende Spendenbegünstigung jährlich zu verlängern.

Spenden spielen für viele gemeinnützige Organisationen eine zentrale Rolle bei der Finanzierung ihrer Tätigkeit. Um für potenzielle Unterstützer attraktiver zu sein, kann es für einen Verein von Vorteil sein, als spendenbegünstigte Einrichtung anerkannt zu werden. Nur wenn eine Organisation spendenbegünstigt ist, können Zuwendungen an sie vom Spender steuerlich geltend gemacht werden.

Aufnahme in die Liste begünstigter Einrichtungen

Die steuerliche Abzugsfähigkeit für Spender setzt voraus, dass die spendenempfangende Organisation in die beim Bundesministerium für Finanzen geführte Liste der begünstigten Einrichtungen eingetragen ist (www.bmf.gv.at). Diese Eintragung erfolgt auf Grund eines Bescheides des Finanzamts Österreich, mit welchem bestätigt wird, dass die betreffende Einrichtung dem begünstigten Empfängerkreis angehört. Die Zuerkennung der Spendenbegünstigung ist von der Organisation mittels amtlichem elektronischen Formular zu beantragen. Der Antrag, dem auch die Satzung (z. B. Statuten, Gesellschaftsvertrag) beizufügen ist, ist durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter (Steuerberater) über FinanzOnline einzubringen. Organisationen, die der gesetzlichen oder satzungsmäßigen Abschlussprüfungspflicht unterliegen, müssen zusätzlich eine Bestätigung des Abschlussprüfers vorlegen. Darin wird bestätigt, dass die Formalvoraussetzungen für die Spendenbegünstigung gegeben sind und die Bezug habenden Rechnungslegungsbestimmungen eingehalten werden.

Jährliche Verlängerung des Bestehens der Spendenbegünstigung

Der Antrag auf die Zuerkennung der Spendenbegünstigung ist jährlich zu erneuern, da es andernfalls zu einem Widerruf durch das Finanzamt kommen kann. Im Rahmen des Gemeinnützigkeitsreformgesetzes 2023 wurde die Spendenbegünstigung für Organisationen, die bereits zum 31.12.2023 spendenbegünstigt waren, für 2024 ausnahmsweise automatisch verlängert. Eine automatische Verlängerung ist ab 2025 nicht mehr vorgesehen. Die bestehenden Spendenbegünstigungen müssen ab 2025 jährlich binnen neun Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres der Organisation durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter – wiederum mittels Antrag über FinanzOnline – verlängert werden. Die Verlängerung ist im Regelfall bis 30.9. zu beantragen, wenn das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht.

Frühzeitige Planung der Antragstellung

Bei Wegfall der Voraussetzungen für die steuerliche Begünstigung oder bei Unterbleiben der jährlichen Antragstellung kann die Spendenbegünstigung vom Finanzamt Österreich widerrufen werden. Eine frühzeitige Planung der Antragstellung und entsprechende Abstimmung mit der steuerlichen Vertretung sind unbedingt notwendig.

Tipp:
Nehmen Sie rechtzeitig mit uns Kontakt auf. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung im Zusammenhang mit der Erlangung bzw. Verlängerung der Spendenbegünstigung Ihrer Organisation.