NoVA-Befreiung für leichte Nutzfahrzeuge

Normverbrauchsabgabe (NoVA)
Die Normverbrauchsabgabe ist eine einmalig zu entrichtende Steuer, die derzeit unter anderem bei der Lieferung oder der erstmaligen Zulassung von Personenkraftfahrzeugen (Klasse M1), Motorrädern (Klasse L) und Nutzfahrzeugen bis 3500 kg (Klasse N1) anfällt. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach dem Kaufpreis, der Leistung des Fahrzeuges und dem Emissionsausstoß.
Befreiung für Nutzfahrzeuge der Klasse N1
Ab 1.7.2025 werden nur noch Fahrzeuge, die zur „hauptsächlichen“ Personenbeförderung dienen, der Normverbrauchsabgabe unterworfen. Klassische Transporter und Kasten- bzw. Pritschenwägen mit einer Sitzreihe werden von der Abgabe befreit. Eine Befreiung für Kasten- und Pritschenwägen mit zwei Sitzreihen (hierunter fallen auch Pick-ups) gibt es hingegen nur, wenn der Laderaum oder die Ladefläche in ihrer Beschaffenheit bzw. Größe spezifischen Anforderungen genügt. Weiters gilt die Befreiung für Pritschenwägen mit zwei Sitzreihen nur, wenn diese über eine einfache Ausstattung verfügen, wobei der Begriff der „einfachen Ausstattung” vom Finanzministerium noch näher zu erläutern sein wird.